Unfallverhütungsvorschrift (UVV DGUV Vorschrift 70)

Unfallverhütungsvorschrift Kundin

Unfallverhütungsvorschrift (UVV DGUV Vorschrift 70)

Prüfungen gemäß UVV (Unfallverhütungsvorschrift) durch unsere GTÜ Prüfingenieure

In Deutschland unterliegen Arbeitgeber umfassenden Richtlinien, die auf die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz abzielen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben die Berufsgenossenschaften die Unfallverhütungsvorschriften (UVV DGUV Vorschrift 70, ehem. BGV D29) veröffentlicht, die von den Arbeitgebern im Rahmen der Arbeitssicherheit (gemäß § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“) eingehalten werden müssen.

Als Sachverständige unterstützen die Prüfingenieure der GTÜ Arbeitgeber dabei, die Unfallverhütungsvorschriften für ihre Flottenfahrzeuge umzusetzen und führen die entsprechenden Untersuchungen durch.

Bitte beachten Sie, dass die UVV-Prüfungen unabhängig von den HU-Fristen alle 12 Monate durchgeführt werden müssen.

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