Gasprüfung (G 607 / DIN EN 1949)

GTÜ Prüfingenieur mit Kundin am Wohnmobil

Gasprüfung (G 607 / DIN EN 1949)

Gasprüfung nach G 607 / DIN EN 1949 für Ihr Fahrzeug durch die GTÜ

Um die Betriebssicherheit von privaten Fahrzeugen mit Flüssiggasanlagen für Wohnzwecke sicherzustellen, ist alle zwei Jahre eine Gasprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen. Die GTÜ bietet als anerkannte Prüforganisation die Möglichkeit, die Gasprüfung im Rahmen der normalen Hauptuntersuchung von anerkannten Prüfingenieuren durchführen zu lassen.

Die europaweite Regelung zur Installation einer Gasanlage in Wohnwagen oder Wohnmobilen ist seit dem 6. Juli 2002 in der EN 1949 einheitlich geregelt. Für den Betrieb und die Prüfung dieser Anlagen ist das DVGW Arbeitsblatt G 607 maßgeblich und bildet die rechtliche Grundlage für die sogenannte Gasprüfung, wie sie im Volksmund genannt wird.

Welche Fahrzeuge müssen sich einer Gasprüfung nach G 607 unterziehen?

Die regelmäßige Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen wie Wohnmobilen oder Wohnwagen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die GTÜ Prüfstelle bietet diesen Service an. Die erste Überprüfung muss vor der Inbetriebnahme stattfinden, während Neufahrzeuge im Rahmen der Erstinbetriebnahmeprüfung durch den Hersteller abgedeckt sind. Eine erneute Überprüfung wird fällig, wenn die Gasanlage repariert, umgebaut oder ausgetauscht wurde. Im Prüfbuch wird die Durchführung der Prüfung bescheinigt.

Für Wohnmobile ist der Zustand der Gasanlage straßenverkehrsrelevant, da sich der Fahrer im selben Raum wie die Gasanlage befindet. Daher ist die Gasprüfung für Wohnmobile Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU). Für Wohnwagen besteht keine Gasprüfungs-Pflicht im Rahmen der HU.

Es ist wichtig zu beachten, dass ungeprüfte Gasanlagen generell nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs ist verpflichtet, die Prüftermine einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für Fahrzeuge, die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, wie zum Beispiel auf Campingplätzen.

Umfang der Gasprüfung bei der GTÜ

Prüfingenieure der GTÜ überprüfen bei der Untersuchung von Flüssiggasanlagen nach G 607 unter anderem folgende Punkte:

  • Die Gasleitung inklusive aller technischen Bauteile und angeschlossenen Geräte wird auf Druckdichtigkeit geprüft.
  • Die Geräte für Flüssiggas werden auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
  • Die Thermoelemente und Zündsicherungen werden überprüft.
  • Schläuche, Regler etc. werden auf Korrosion, eventuelle Bruchstellen und korrekte Befestigung untersucht. Dabei ist zu beachten, dass Druckregelgeräte und Schlauchleitungen nach spätestens zehn Jahren ab Herstelldatum ausgetauscht werden müssen.

Zusätzlich werden alle weiteren Prüfpunkte, die in der G 607 vorgesehen sind, von den Prüfingenieuren abgearbeitet.

Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung von Wohnmobil und Wohnwagen bei der GTÜ

Private Fahrzeuge, die mit Flüssiggasanlagen für Wohnzwecke ausgestattet sind, müssen alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die sogenannte Gasprüfung kann in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, sofern keine Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden. Wenn die Gasprüfung bei einem Wohnmobil nicht bestanden wird oder ungültig ist, gilt auch die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Bei Wohnwagen wird die nicht erfolgreiche Gasprüfung lediglich im Untersuchungsbericht vermerkt.

Wenn Sie bereits eine Gasprüfung durchgeführt haben oder die Frist noch nicht fällig ist, akzeptieren wir selbstverständlich gültige Gasprüfungsnachweise bei der Hauptuntersuchung.

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