Hauptuntersuchung § 29 StVZO

Prüfingenieur Werkstatt Kundin

Hauptuntersuchung § 29 StVZO

Plakette abgelaufen? Hauptuntersuchung bei der GTÜ

Bei der GTÜ können Sie die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung  für Ihr Fahrzeug durchführen lassen. Als eine der größten amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen führen wir auch diverse andere Prüfungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern durch.

Warum braucht man die Hauptuntersuchung?

Die HU dient dem Nachweis, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Maßgebliche Prüfkriterien sind in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel“ festgeschrieben und müssen von allen Prüforganisationen berücksichtigt werden.

Wann muss ich zur Hauptuntersuchung?

Generell müssen Kraftfahrzeuge, die der Zulassungspflicht unterliegen, einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Wann Ihr Fahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an den Daten im letzten Prüfbericht, am Stempel im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder an der Plakette. Die HU-Plakette zeigt das Jahr und den Monat an, in dem Ihr Fahrzeug zur nächsten HU vorgeführt werden muss.

Die Farben sind folgenden Jahren zugeordnet

HU Plakette orange

2019

HU Plakette blau

2020

HU Plakette gelb

2021

HU Plakette braun

2022

HU Plakette rosa

2023

HU Plakette grün

2024

Sie wird in der jeweils gültigen Jahresfarbe vergeben und am hinteren Kennzeichen angebracht. In der Mitte ist das Jahr angegeben, in der das Fahrzeug wieder zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. Der Monat, in dem Sie zur GTÜ müssen, ist jeweils derjenige, der nach oben zeigt. Die dunkle Markierung zwischen 1 und 11 dient nur der optischen Orientierung.

Was ist, wenn Mängel festgestellt werden?

Bei festgestellten Mängeln gibt es vier Kategorien, die je nach Schweregrad unterschiedlich behandelt werden. Bei Nichtzuteilung der Plakette müssen die Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat behoben werden, zusätzlich wird eine (vergünstigte) Nachuntersuchung fällig.

  • geringe Mängel
  • erhebliche Mängel
  • gefährliche Mängel
  • verkehrsunsicher

Bei geringen Mängeln kann die Plakette vergeben werden, allerdings müssen diese zeitnah behoben werden. Werden erhebliche Mängel festgestellt, so müssen alle Mängel behoben sein, bevor die Plakette zugeteilt werden kann. Außerdem gibt es seit 2018 den „gefährlichen Mangel“, der eine Verkehrsgefährdung beschreibt. Im Regelfall kann der Kunde jedoch das Fahrzeug wieder mitnehmen und auf direktem Weg zur Werkstatt seiner Wahl bringen.
Bei Nichtzuteilung der Plakette müssen die Mängel allerdings innerhalb einer Frist von einem Monat behoben werden, zusätzlich wird eine (vergünstigte) Nachuntersuchung fällig.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Abgasuntersuchung und der Hauptuntersuchung?

Sofern Ihr Fahrzeug auch der Pflicht zur Abgasuntersuchung (UMA) unterliegt, ist diese Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die HU-Plakette kann nur vergeben werden, wenn sowohl HU als auch UMA bestanden wurden.

Wie lange darf man die Frist überziehen?

Es ist wichtig, die Frist der HU nicht zu überziehen, da dies zu Bußgeldern durch die Polizei und ggf. Punkten in Flensburg führen kann. Bei Unfällen, die in Zusammenhang mit HU-relevanten Mängeln stehen, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Überprüfen Sie daher Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung auf offensichtliche Mängel, um Nachprüfungen zu vermeiden. Unsere Werkstätten stehen Ihnen gerne zur Seite.

Achtung: Fristüberziehungen können bei Unfällen, die in Zusammenhang mit HU relevanten Mängeln stehen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Tipp: Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung auf offensichtliche Mängel. Die Werkstatt Ihres Vertrauens ist Ihnen hierbei behilflich. Auf diese Weise können bestehende Mängel vorzeitig behoben werden, ohne dass eine kostenpflichtige Nachprüfung erforderlich wird.

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