Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen)

Oldtimer Begutachtung

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen)

Oldtimerbegutachtung

Möchten Sie für Ihr Kraftfahrzeug ein H-Kennzeichen oder das rote 07-Kennzeichen beantragen, um die Unterhaltskosten zu senken und kraftfahrttechnisches Kulturgut zu erhalten? Dann ist eine Oldtimerbegutachtung notwendig. Die GTÜ bietet seit 2007 diese Dienstleistung an.

Wer kann ein H-Kennzeichen bekommen?

Damit ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Erstzulassung muss vor mehr als 30 Jahren erfolgt sein, eine gültige Betriebserlaubnis oder ein Gutachten nach § 21 StVZO muss vorliegen, und das Fahrzeug muss in einem guten und erhaltenswerten Zustand sein. Umbauten, die älter als 20 Jahre sind oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung durchgeführt wurden, stehen der H-Zulassung nicht entgegen. Außerdem muss eine Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut) durchgeführt werden.

  • Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren
  • Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis)
  • Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut)
  • Fahrzeug ist in einem guten und erhaltenswerten Zustand
  • Originalzustand oder originalgetreu restauriert
  • zeitgenössische Umbauten bzw. Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung stehen der H-Zulassung nicht entgegen
  • Umbauten, die älter als 20 Jahre sein müssen

Für das rote 07-Kennzeichen gelten ähnliche Voraussetzungen, jedoch muss zusätzlich eine positive Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO und die Einwilligung der örtlichen Zulassungsstelle vorliegen.

Wie läuft die Oldtimerbegutachtung ab?

Die Oldtimer-Begutachtung umfasst eine reguläre Hauptuntersuchung und ein Gutachten des Sachverständigen zum Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs sowie zur Originalität. Deshalb ist es ratsam, Fragen zur Restaurierung und Originalität im Vorfeld mit dem Prüfingenieur der GTÜ abzusprechen, um teure Fehler zu vermeiden und eine erfolgreiche Begutachtung zu gewährleisten.

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