BOKraft §§ 41, 42

Prüfingenieur BOKraft

BOKraft §§ 41, 42

Untersuchungen gemäß BOKraft bei Fahrzeugen zur entgeltlichen Personenbeförderung

Die BOKraft ist eine Verordnung für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und betrifft alle Betreiber von Fahrzeugen, die für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen sind. Die Vorschriften der BOKraft regeln die Ausstattung von Kraftfahrzeugen sowie den Betriebsablauf von Verkehrsunternehmen.

Dienstleistungen der GTÜ Prüfstelle für Untersuchungen gemäß §§ 41, 42 BOKraft

Für die Untersuchung von Taxis, Mietwagen und Bussen kommen bei der GTÜ Prüfstelle vor allem die Vorschriften der §§ 41 und 42 zur Anwendung. Die wiederkehrende Hauptuntersuchung nach § 41 muss jedes Jahr durchgeführt werden und beinhaltet neben den vorgeschriebenen Prüfpunkten auch die Überprüfung, ob das Fahrzeug den Anforderungen der BOKraft entspricht. Der Betreiber muss eine Ausfertigung des Untersuchungsberichts bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorlegen.

Wiederkehrende Hauptuntersuchung (§ 41)

Die außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 42 muss vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen durchgeführt werden. Bei Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung beschränkt sich die Untersuchung auf die Einhaltung der Vorschriften nach § 42 (2) BOKraft.

Außerordentliche Hauptuntersuchung (§ 42)

Unabhängig vom Datum der letzten Hauptuntersuchung muss das Fahrzeug vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen zu einer außerordentlichen Hauptuntersuchung vorgeführt werden (§42 (1) BOKraft). Über die Durchführung ist der Genehmigungsbehörde durch Vorlegen des Prüfbuchs bzw. des Untersuchungsberichts Meldung zu machen.

Ausnahme: Handelt es sich um ein Neufahrzeug mit EG-Typgenehmigung, beschränkt sich die Untersuchung auf die Einhaltung der Vorschriften nach §42 (2) BOKraft durch den Prüfingenieur.

Tipp: Die GTÜ Prüfstelle bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen gemäß BOKraft. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

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