Feinstaubplakette für Umweltzonen

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Feinstaubplakette für Umweltzonen

Feinstaubplakette: Das müssen Sie wissen

Die GTÜ Prüfingenieure stellen die Feinstaubplakette direkt vor Ort aus. Die Plakette wurde 2008 eingeführt, um die Feinstaubemissionen in den Umweltzonen zu reduzieren. Die Farbe der Plakette richtet sich nach der Schadstoffgruppe des Fahrzeugs, wobei Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Regel in die betroffenen Innenstädte einfahren dürfen. Benzin-Kraftfahrzeuge erhalten fast immer eine grüne Plakette, während Diesel-Fahrzeuge diese Farbe nur bei entsprechend geringen Feinstaubemissionen erhalten. Ältere Diesel können manchmal mit Partikelfiltern nachgerüstet werden, um in eine günstigere Schadstoffgruppe zu kommen. Die Erteilung der Feinstaubplakette durch die GTÜ erfolgt ohne Fahrzeugvorführung und ist fälschungssicher. Es gibt Ausnahmen von der Regelung, wie zum Beispiel für Oldtimer mit 07- oder H-Kennzeichen sowie für 2- und 3-rädrige Kfz und Fahrzeuge mit Sonderrechten. Informationen zur passenden Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeugmodell finden Sie auf der Website der GTÜ.

Wichtige Fakten zur Erteilung der Feinstaubplakette durch die GTÜ:

  • Das Fahrzeug muss nicht vorgeführt werden, um die Plakette zu erhalten. Ein Missbrauch ist ausgeschlossen, da die Nummer des amtlichen Kennzeichens, das zum betreffenden Fahrzeug gehört, fälschungssicher auf der Feinstaubplakette vermerkt wird.
  • Keine Feinstaubplakette benötigen 2- und 3-rädrige Kfz, sie können generell immer in die Umweltzonen einfahren. Das gilt ebenfalls für Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft sowie für Fahrzeuge mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr etc.).
  • Oldtimer mit 07- oder H-Kennzeichen sind von der Regelung ausgenommen.
  • Wer nicht in Umweltzonen einfahren möchte, muss auch keine Feinstaubplakette angebracht haben.

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Tipp: Im Internet können Sie sich informieren welche Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeugmodell vergeben wird. Die GTÜ stellt unter https://www.gtue.de/apps/feinstaub/plakette.php eine umfangreiche Datenbank zur Verfügung, in der Sie die Daten aus Ihrem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben können. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge können auf diese Weise überprüft werden.

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