100 km/h-Regelung für Anhänger
So dürfen Sie mit Ihrem Anhänger auf Kraftfahrstraßen in Deutschland bis zu 100 km/h schnell fahren
Auf deutschen Autobahnen gilt für Gespanne wie PKW mit Anhänger oder Wohnwagen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und mit einer 100 km/h Plakette bis zu 100 km/h zu fahren. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise ein Antiblockiersystem im Zugfahrzeug und eine Auslegung des Anhängers für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auch das Masseverhältnis des Gespanns muss stimmen, um die Genehmigung zu erhalten.
Das Masseverhältnis des Gespanns muss stimmen
Die Prüfung der technischen Voraussetzungen kann von den Prüfingenieuren der GTÜ durchgeführt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die 100 km/h Plakette bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Sollten Nachweise abhandengekommen sein, kann die GTÜ-Prüfzeugnisdatenbank zur Unterstützung genutzt werden.
- Der Anhänger verfügt über eine geeignete Kupplung mit Stabilisierung („Antischlingerkupplung“ gemäß ISO 11555-1)
- Der Anhänger ist mit einem fahrdynamischem Stabilitätssystem ausgerüstet (z.B. ATC)
- Das Zugfahrzeug verfügt über ein fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb („Anhänger-ESP“), welches in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein muss.
Wir helfen Ihnen bei Unklarheiten zur 100 km/h Regelung für Anhänger
Wenn Sie Fragen oder Unklarheiten zur 100 km/h-Regelung für Anhänger haben, können Sie sich gerne an die Prüfingenieure der GTÜ wenden. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung und beantworten Ihre Fragen rund um die 100 km/h-Regelung für Anhänger.
GTÜ-Kfz-Prüfstelle Worms
Ingenieurbüro Huber
Auf dem Sand 16
67547 Worms
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 09:00 – 17:00